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Buuky Nutzungsbedingungen

Stand: April 2023

Für die Auslegung der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen ist ausschließlich die deutsche Fassung die rechtlich maßgebliche.​

1. Allgemeines


1.1 Diese Buuky-Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“) gelten für die Nutzung des cloudbasierten Softwaretools "Buuky" („SaaS-Lösung“) durch den Vertragspartner („Kunde“). Bereitgestellt wird die SaaS-Lösung von der viadee Unternehmensberatung AG, Anton-Bruchausen-Straße 8, 48147 Münster, Deutschland („viadee“). 


1.2 viadee bietet die SaaS-Lösung ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB an, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

1.3 Der Vertragsschluss erfolgt (i) durch Abschluss eines Nutzungsvertrags über den von viadee unter www.buuky.app bereitgestellten Online-Flow (sämtliche hierüber geschlossenen Nutzungsverträge werden nachfolgend als "Standalone-Nutzungsvertrag" bezeichnet) oder (ii) durch Buchung der SaaS-Lösung über den von der Atlassian Pty Ltd und/oder verbundenen Unternehmen (nachfolgend einheitlich „Atlassian“) betriebenen Atlassian Marketplace oder sonstige von Atlassian unterhaltene Vertriebswege (z.B. Vertriebspartner) (sämtliche hierüber geschlossenen Nutzungsverträge wer-den nachfolgend "Atlassian Marketplace-Nutzungsvertrag" bezeichnet).

 

1.4 Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende oder diese Nutzungsbedingungen ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn viadee diesen explizit schriftlich (elektronische Form genügt nicht) zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in je-dem Fall, beispielsweise auch dann, wenn viadee in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

 

1.5 Es wird darauf hingewiesen, dass für die Nutzung des Atlassian Marketplace und den Bezug der SaaS-Lösung unter einem Atlassian Market-place-Nutzungsvertrag ergänzend die von Atlassian gegenüber dem Kunden einbezogenen Bestimmungen gelten, insbesondere die unter der URL  https://www.atlassian.com/licensing/marketplace/termsofuse abrufbaren Atlassian Marketplace Terms of Use.

2. Leistungen von viadee


2.1 Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Ermöglichung der Nutzung der (cloudbasierten und allein auf den Servern von viadee bzw. deren Unterauftragnehmern betriebenen) SaaS-Lösung. Einzelheiten zu den Funktionen der bereitgestellten SaaS-Lösung ergeben sich aus den Produktbeschreibungen, die bei Abschluss des Standalone- bzw. des Atlassian Marketplace-Nutzungsvertrags (zusammen nachfolgend jeweils nur "Nutzungsvertrag") ausgewiesen werden. Die Angaben in den Produktbeschreibungen sind nicht als Beschaffenheitsgarantie zu verstehen, soweit diese nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht ausdrücklich gesondert vereinbart (vgl. Ziff. 14), schuldet viadee auch keine weiteren Leistun-gen, insbesondere keine Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und/ oder Schulungsleistungen. 

 

2.2 Es besteht zwischen den Parteien Einvernehmen, dass die bereitgestellte SaaS-Lösung laufenden Veränderungen unterliegt und von viadee fort-laufend weiterentwickelt wird. Weiterentwicklungen können dabei auch dazu führen, dass einzelne Funktionen der SaaS-Lösung während der Vertrags-laufzeit vorbehaltlich der in Ziff. 20.2 getroffenen Bestimmungen ersetzt werden oder entfallen.

 

2.3 Sofern viadee im Rahmen der SaaS-Lösung Standardschnittstellen oder andere technische Lösungen (z.B. Middleware) zu Systemen des Kunden oder Dritter zur Verfügung stellt, ist viadee nicht verpflichtet, diese an etwaige Veränderungen solcher Systeme anzupassen. Es obliegt vielmehr dem Kunden, seine Systeme an die Standardschnittstellen der SaaS-Lösung anzupassen. viadee wird sich bei Änderungen der Standardschnittstellen von weit verbreiteten Dritt-Systemen jedoch bemühen, angemessene Ressourcen bereitzustellen, um eine Interoperabilität (wieder) herzustellen. Bei Bedarf können die Parteien auch gesondert vereinbaren, dass viadee nach Maßgabe der in Ziff. 14 niedergelegten Bestimmungen gegen gesonderte Vergütung zusätzliche Leistungen erbringt, die für die Herstellung eine Interoperabilität erforderlich sind (z.B. Individualentwicklungen, Bereitstellung von Middlewares, etc.). 

 

2.4 Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen in Ziff. 2.3 wird eine Kompatibilität der SaaS-Lösung mit den von viadee gemäß der Pro-duktbeschreibungen (vgl. Ziff. 2.1) unterstützten Standardschnittstellen von Atlassian Confluence gewährleistet. viadee wird allerdings ein angemessener Zeitraum eingeräumt, um auf etwaig von Atlassian vorgenommene Änderungen reagieren und die erforderlichen Änderungen an der SaaS-Lösung vornehmen zu können.

 

2.5 Im Hinblick auf die von viadee angebotenen E-Mail-Services ist viadee zwar berechtigt aber nicht verpflichtet, die Inhalte der von dem Kunden gesendeten und erhaltenen E-Mails einer Prüfung daraufhin zu unterziehen, ob sie Spam, Phishing, Viren, Würmer oder andere Bedrohungen enthalten. Entsprechend gewährleistet viadee insbesondere auch nicht, dass die von dem Kunden empfangenen E-Mails frei von solchen Bedrohungen sind. Es obliegt dem Kunden, hieraus drohende Schäden durch geeignete Programme und Maßnahmen (etwa Schulungen) zu verhindern.

 

2.6 Nicht Gegenstand der von viadee zu erbringenden Leistungen ist die Beauftragung von Diensten Dritter, die mit der SaaS-Lösung kompatibel sind. Es obliegt vielmehr allein dem Kunden, die mit Dritten erforderlichen Verträge abzuschließen und zu prüfen, ob die SaaS-Lösung die technische Einbindung in der vom Kunden gewünschten Form unterstützt. Zur Klarstellung: Auch wenn viadee die Einbindung von Diensten Dritter technisch ermöglicht, erbringt viadee keine Gewähr und macht keine Zusicherungen im Hinblick auf Funktionsfähigkeit und Fehlerfreiheit dieser Dienste.

 

2.7 Im Falle der Bereitstellung (kostenloser) Beta-Versionen durch viadee gilt Folgendes: Beta-Versionen werden von viadee lediglich bereitgestellt, um die Funktionalität und Anwenderfreundlichkeit zu testen und von dem Kunden Feedback zu erhalten. Beta-Versionen sind nicht abschließend ge-testet und können daher noch Fehler enthalten. Aus diesem Grund sind sie grundsätzlich nicht zur produktiven Nutzung vorgesehen und viadee ge-währleistet nicht ihre Funktionalität. Jede produktive Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. viadee kann Beta-Versionen jederzeit nach eige-nem Ermessen einstellen. Die Haftung von viadee, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen ist im Hinblick auf kostenlos bereitgestellte Beta-Versionen abweichend von Ziff. 15 auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch viadee und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz).

 

2.8 Sofern die Parteien im Rahmen des Nutzungsvertrags oder nach dessen Abschluss im Wege einer Zusatzvereinbarung zusätzliche Leistungen vereinbaren, sind auch diese im dort beschriebenen Umfang Vertragsgegenstand und nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziff. 14 zu erbringen.

3. Nutzungsrechte 


3.1 Das Recht des Kunden zur Nutzung der SaaS-Lösung ist auf die Laufzeit des Nutzungsvertrags und die vertraglich zugrunde gelegten Zwecke (Nutzung für das Unternehmen des Kunden und für mit dem Kunden im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen) beschränkt, nicht aus-schließlich, nicht unterlizenzierbar und nicht übertragbar. Das Recht zur Nutzung ist bedingt durch die ordnungsgemäße Zahlung der nach Ziff. 7 ge-schuldeten Lizenzgebühren.


3.2 Der Kunde darf die SaaS-Lösung nur für die vereinbarte Anzahl benannter Nutzer ("Named User") nutzen. Die Anzahl der Named User ent-spricht bei Abschluss eines Atlassian Marketplace-Nutzungsvertrags der Anzahl der Nutzer, die unter der/den von dem Kunden erworbenen Con-fluence-Lizenz(en) zur Nutzung von Confluence innerhalb einer bestimmten Atlassian-Instanz des Kunden berechtigt sind. Bei einem Standalone-Nutzungsvertrag wird die Anzahl der erworbenen Lizenzen unabhängig vereinbart (wobei eine Lizenz auch insoweit jeweils nur zur Nutzung in einer Instanz-berechtigt). Sofern der Kunde die SaaS-Lösung für mehr Nutzer nutzt oder nutzen möchte als Named User Lizenzen erworben wurden oder in weiteren Instanzen nutzen möchte, ist er zu einer entsprechenden Nachlizenzierung verpflichtet. Bei einem Atlassian Marketplace-Nutzungsvertrag werden die erforderlichen Lizenzen direkt mit dem entsprechenden Zuerwerb von bzw. einer entsprechenden Erweiterung der Confluence-Lizenz(en) erworben. Bei Abschluss eines Standalone-Nutzungsvertrags ist der Kunde verpflichtet, die erforderlichen zusätzlichen Lizenzen durch Abschluss einer entsprechenden Zusatzvereinbarung zu erwerben. Weitere Ansprüche aus der vertragswidrigen Nutzung bleiben viadee vorbehalten.

 

3.3 Der Kunde ist bei Abschluss eines Standalone-Nutzungsvertrags berechtigt, Named User jederzeit (durch eine entsprechende Änderung des in seinem Account hinterlegten Namens) auszutauschen. Bei Abschluss eines Atlassian Marketplace-Nutzungsvertrags richtet sich der Austausch der Named User nach den zwischen dem Kunden und Atlassian vereinbarten Bestimmungen.

 

3.4 Sämtliche an der SaaS-Lösung bestehenden Rechte, einschließlich sämtlicher geistiger Eigentumsrechte wie Urheberrechte, Markenrechte, Paten-te und sämtlicher sonstigen Schutzrechte, stehen ausschließlich viadee bzw. Lizenzgebern von viadee zu. 

 

3.5 Im Hinblick auf die in der SaaS-Lösung enthaltenen Open-Source-Lösungen werden dem Kunden abweichend von den vorstehenden Bestim-mungen die in den jeweils anwendbaren Lizenzbestimmungen vorgesehenen Rechte eingeräumt. Eine Übersicht über die in der SaaS-Lösung enthalte-nen Open-Source- Lösungen und die anwendbaren Lizenzbestimmungen sind über https://www.buuky.app/open-source abrufbar.

4. Pflichten des Kunden


4.1 Der Kunde wird viadee bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen in einem angemessenen Umfang unterstützen. Dies beinhal-tet insbesondere die Bereitstellung von Informationen, die für die Leistungserbringung durch viadee zweckdienlich oder erforderlich sind. Sollte der Kunde ihm obliegende Mitwirkungshandlungen nicht vornehmen, wird viadee von ihrer Pflicht zur Erbringung der hiermit im Zusammenhang stehen-den Leistungen befreit. 

 

4.2 Es obliegt allein dem Kunden, sicherzustellen, dass die Nutzung der SaaS-Lösung rechtlichen Anforderungen entspricht, z.B. mit Blick auf ar-beitsrechtliche Vorschriften und (sonstige) regulatorische Vorgaben. Sollte die SaaS-Lösung eine rechtskonforme Gestaltung oder Nutzung nicht zulas-sen, wird der Kunde viadee hierüber umgehend informieren.

 

4.3 Der Kunde garantiert, dass die von ihm in die SaaS-Lösung eingestellten Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen (s. mit Blick auf datenschutzrechtliche Vorgaben insbesondere Ziff. 18.2). Sollte der Kunde solche rechtsverletzenden Inhalte einstellen, ist viadee zu de-ren Löschung berechtigt. Der Kunde garantiert ferner, die SaaS-Lösung (und insbesondere auch die in der SaaS-Lösung integrierten E-Mail-Services) nicht zur Verbreitung von Schadprogrammen oder für sonstige missbräuchliche oder gesetzeswidrige Zwecke einzusetzen (hierzu zählen u.a. die Ver-sendung von Spam-Nachrichten, die Durchführung von DDoS-Angriffen, Phishing-Versuche und Marken- und Urheberrechtsverletzungen). 

 

4.4 Der Kunde stellt viadee von allen Schäden frei, die aus einer schuldhaften Verletzung der in Ziff. 4.3 aufgeführten Garantie resultieren. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. viadee informiert den Kunden unverzüglich, wenn ent-sprechende Ansprüche gegen viadee geltend gemacht werden.

 

4.5 Der Kunde wird die von ihm eingestellten Daten vor deren Einstellung in die SaaS-Lösung auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prü-fen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.

 

4.6 Der Zugang zur SaaS-Lösung ist zugangsgeschützt. Der Kunde muss seine Zugangsdaten geheim halten und sorgfältig sichern und dafür Sorge tragen, dass sich die von ihm benannten Named User entsprechend verhalten. Er ist darüber hinaus verpflichtet, viadee umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang oder der Zugang eines Named Users von Dritten missbraucht wurde. viadee wird die Zugangsdaten des Kunden oder eines Named Users nicht an Dritte weitergeben und den Kunden oder Named User nie per E-Mail oder Telefon nach den Zugangsda-ten fragen. 

 

4.7 Der Kunde hat alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu verhindern oder zu begrenzen, die auf einer Nut-zung der SaaS-Lösung beruhen. Insbesondere hat der Kunde – vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Extraktionsmöglichkeiten durch viadee – für die regelmäßige separate Sicherung von Daten zu sorgen, die von viadee für den Kunden gespeichert und verarbeitet werden. Soweit der Kunde diese Verpflichtung schuldhaft verletzt, haftet viadee nicht für daraus entstehende Folgen, insbesondere nicht für die Wiederbeschaffung verlorener oder beschädigter Daten oder Programme. 

 

4.8 Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, die SaaS-Lösung (auch für andere Nutzer) funktionsuntauglich zu machen, deren Nutzung zu erschweren oder die Systemsicherheit oder -integrität zu gefährden, sind untersagt. Der Kunde darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder über-mäßige Belastung der Infrastruktur der SaaS-Lösung zur Folge haben können.

5. Systemvoraussetzungen


5.1 Die Einhaltung der für die Nutzung der SaaS-Lösung erforderlichen Systemvoraussetzungen, insbesondere im Hinblick auf Kompatibilität mit erforderlichen Protokollen und Browsern, fällt in den Verantwortungsbereich des Kunden. Dies gilt auch im Hinblick auf die Einhaltung der Systemvo-raussetzungen durch die Named User. viadee ist berechtigt, die Systemanforderungen jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. via-dee informiert den Kunden auf Anfrage über die geltenden Systemvoraussetzungen.

 

5.2 Es wird darauf hingewiesen, dass es für die Nutzung bestimmter Funktionen erforderlich sein kann, das Speichern von Cookies zuzulassen und Javascript zu aktivieren. 

6. Sperrung


6.1 viadee kann den Zugang zu der SaaS-Lösung für den Kunden vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde gesetzliche Vorschriften oder diese Nutzungsbedingungen oder den Nutzungsvertrag verletzt oder mit der Zahlung eines Betrags, der insgesamt mindestens ein Monatsentgelt übersteigt, in Verzug ist. Im Falle des Abschlusses eines Atlassian Marketplace-Nutzungsvertrags bleiben etwaige Befug-nisse zur Sperrung gemäß der zwischen Atlassian und dem Kunden vereinbarten Bestimmungen hiervon unberührt.

 

6.2 viadee wird bei der Entscheidung über eine Sperre die berechtigten Interessen des betroffenen Kunden berücksichtigen, insbesondere ob An-haltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde den Verstoß nicht verschuldet hat. 

 

6.3 viadee wird die Sperre unverzüglich aufheben, sobald der Verstoß oder der Zahlungsverzug beendet ist.

7. Vergütung und Abrechnung


7.1 Der Kunde ist zur Zahlung der für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) pro Named User vereinbarten Vergütung ver-pflichtet.

 

7.2 Bei Abschluss eines Standalone-Nutzungsvertrags wird dem Kunden die Vergütung frühestens 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Abrechnungs-zeitraums in Rechnung gestellt. viadee wird dem Kunden in diesem Fall eine elektronische Rechnung ausstellen und diese an die von dem Kunden an-gegebene E-Mail-Adresse senden oder in einen etwaigen hierfür vorgesehenen Account des Kunden in der SaaS-Lösung einstellen. Der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ist sofort fällig und nach Wahl von viadee per Direktüberweisung oder über einen von viadee beauftragten Zahlungsdienstleis-ter an viadee zu leisten. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Zugang der elektronischen Rechnung. Sollte die Zahlung nicht spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung beim Kunde auf dem Konto von viadee eingehen, gerät der Kunde ohne Zugang einer Mahnung in Verzug. viadee ist in diesem Fall berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen vom Kunden zu fordern und unter den Voraussetzungen von Ziff. 6 dieser Nutzungsbedingungen den Zugang zur SaaS-Lösung zu sperren.

 

7.3 Bei Abschluss eines Atlassian Marketplace-Nutzungsvertrags erfolgt die Abrechnung über Atlassian nach Maßgabe der zwischen den Kunden und Atlassian getroffenen Vereinbarung (vgl. Ziff. 1.5).

 

7.4 Der Kunde darf gegen Zahlungsansprüche von viadee mit fälligen und/oder zukünftigen Forderungen nur dann aufrechnen, wenn diese Forde-rungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

 

7.5 Soweit nicht explizit anders angegeben, verstehen sich alle Beträge netto zzgl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

8. Laufzeit und Kündigung


8.1 Nutzungsverträge werden für die im Nutzungsvertrag vorgesehene Laufzeit (und wenn eine solche nicht vorgesehen ist auf unbestimmte Zeit) geschlossen.

 

8.2 Im Falle des Abschlusses eines Atlassian Marketplace-Nutzungsvertrags kann dieser – vorbehaltlich entgegenstehender Bestimmungen von At-lassian (die dieser Ziff. 8.2 vorgehen) – von beiden Parteien bei Bedarf jederzeit fristlos mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Im Falle des Abschlusses eines Standalone-Nutzungsvertrags kann dieser von beiden Parteien bei Bedarf mit einer Frist von 14 Ta-gen zum Ende eines jeden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. 

 

8.3 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

 

8.4 Kündigungen bedürfen im Falle des Abschlusses eines Standalone-Nutzungsvertrags der Textform (E-Mail genügt). Im Falle des Abschlusses eines Atlassian Marketplace Nutzungsvertrags erfolgt die Kündigung über von Atlassian vorgehaltene Funktionalitäten des Atlassian Marketplace.

 

8.5 Es obliegt dem Kunden, die in der SaaS-Lösung eingestellten Inhalte vor einer Beendigung des Nutzungsvertrags (im Rahmen der bereitgestellten Funktionalitäten der SaaS-Lösung) zu sichern. viadee kann die eingestellten Inhalte für einen Übergangszeitraum von zwei Wochen nach der Beendi-gung des Nutzungsvertrags weiterhin zum Zwecke der Ermöglichung der Sicherung der Daten durch den Kunden vorhalten; soweit die Parteien dies nicht explizit in Textform vereinbart haben, ist viadee hierzu aber nicht verpflichtet. Sobald der Kunde seine Daten gesichert hat, wird er viadee hierüber in Kenntnis setzen. Spätestens nach Ablauf des zweiwöchigen Übergangszeitraums wird viadee die Daten des Kunden unwiederbringlich löschen. Sollte der Kunde sein Nutzerkonto eigenständig löschen, werden die von dem Kunden eingestellten Inhalte in der Regel unverzüglich unwiederbringlich gelöscht, so dass eine spätere Herausgabe nicht mehr möglich ist.

9. Testzeitraum und kostenlose Nutzung


9.1 Soweit in einem Standalone-Nutzungsvertrag entsprechend vereinbart, kann die SaaS-Lösung kostenfrei unter einer Testlizenz getestet werden. Das Recht zu einer solchen kostenfreien Nutzung der SaaS-Lösung ist – sofern nicht explizit anderweitig vereinbart – auf einen Testzeitraum von 14 Tagen begrenzt. Mit Ablauf des Testzeitraums wird der Zugang zur SaaS-Lösung deaktiviert, es sei denn der Kunde hat die kostenpflichtige Fortsetzung der Nutzung der SaaS-Lösung unter diesen Nutzungsbedingungen auch nach Ablauf (und somit außerhalb) der Testlizenz beauftragt. Zur Klarstellung: Die Beauftragung der kostenpflichtigen Fortsetzung der Nutzung nach Ablauf des Testzeitraums kann auch im Rahmen der Beauftragung der Testli-zenz erfolgen (z.B. indem vereinbart wird, dass sich die kostenpflichtige Nutzung automatisch anschließt, sofern der Kunde den Standalone-Nutzungsvertrag nicht vor Ablauf des Testzeitraums kündigt).

 

9.2 Bei Abschluss eines Atlassian Marketplace-Nutzungsvertrags steht dem Kunden (soweit nicht anderweitig vereinbart) entsprechend der zwischen dem Kunden und Atlassian vereinbarten Bestimmungen (Stand April 2024 gem. Ziff. 2.3 der Atlassian Marketplace Terms of Use: innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Zustandekommen des Atlassian Marketplace-Nutzungsvertrags) ein Sonderkündigungsrecht zu. Im Falle der Ausübung dieses Sonderkündigungsrecht erstattet Atlassian dem Kunden eine etwaig bereits gezahlte Vergütung nach Maßgabe der Bestimmungen der Atlassian Mar-ketplace Terms of Use.

 

9.3 Abweichend von Ziff. 7 kann viadee die SaaS-Lösung und die in dem jeweiligen Nutzungsvertrag und diesen Nutzungsbedingungen aufgeführ-ten Leistungen ausgewählten Kunden (z.B. Partnern oder Kunden, die die SaaS-Lösung nur für eine geringe Anzahl von Named User nutzen möchten) ausnahmsweise zudem auch kostenfrei bereitstellen. Eine solche kostenfreie Bereitstellung bedarf einer expliziten Vereinbarung im jeweiligen Nut-zungsvertrag.

 

9.4 In den Fällen der Ziff. 9.1 und 9.3 haftet viadee abweichend von Ziff. 14 nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausdrücklichen Garantien und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen (z.B. nach dem Pro-dukthaftungsgesetz). Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Zudem finden in diesen Fällen auch die in Ziff. 11.4 und 12.2 definierten Service Level und die in Ziff. 13 vorgesehenen Minderungsrechte keine Anwendung.

 

9.5 Ziff. 9.4 gilt für Fälle der Ziff. 9.2 entsprechend, wenn die Nutzung der SaaS-Lösung für den Kunden kostenfrei war (d.h. insbesondere auf den Testzeitraum beschränkt war).

10. Gewährleistung; Höhere Gewalt


10.1 viadee gewährleistet, dass die SaaS-Lösung dem Kunden gemäß den Regelungen dieser Nutzungsbedingungen und dem Nutzungsvertrag zur Verfügung steht. viadee übernimmt keine darüber hinaus gehende Gewährleistung und keine selbstständige Garantie. Bei etwaigen Mängeln ergreift viadee die erforderlichen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist. 


10.2 Es wird klarstellend festgehalten, dass Übergabepunkt der Router-Ausgang des Rechenzentrums von viadee (bzw. des Unterauftragnehmers von viadee) ist, d.h. der Kunde hat selbst für eine geeignete Internetverbindung zu sorgen. viadee ist demzufolge auch nicht für Störungen der Datenüber-tragung über das Internet verantwortlich.


10.3 viadee ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse, deren Auswir-kungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnah-men, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, oder sonstige technische Störungen, die auch durch von viadee eingesetzte marktübliche und angemessene Sicherheitsvorkehrun-gen nicht hätten verhindert werden können, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten von viadee oder deren Subunternehmern auftreten. Als höhere Gewalt zählen ferner insbesondere auch DDoS- oder andere Cyber-Angriffe, die von viadee auch bei Einsatz marktüblicher und angemessener Sicherheitsvorkehrungen nicht verhindert werden können.

11. Pflege und Support


11.1 viadee stellt dem Kunden sämtliche verfügbaren Bugfixes, Patches, Updates oder sonstige Aktualisierungen (exkl. kostenpflichtiger Upgrades) für die SaaS-Lösung zur Verfügung. 

 

11.2 viadee stellt dem Kunden bei Auftreten technischer Störungen, Fehlermeldungen oder anderer Probleme bei der Nutzung der SaaS-Lösung über die benannten Kontaktwege (z.B. Ticket-Systems) einen deutsch- und englischsprachigen Support zur Verfügung. Während das Ticket-System grund-sätzlich durchgehend erreichbar sein wird, ist der (nicht-automatisierte) Support montags bis freitags (exklusive Feiertage in Nordrhein-Westfalen) von 9.00 17.00 Uhr (MEZ) erreichbar („Support-Zeiten“). Im Rahmen der Bearbeitung von Anfragen unternimmt viadee alle technisch und wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um zeitnah eine Lösung zu finden. Die Beseitigung von Störungen kann durch Zurverfügungstellung einer angemessenen und zumutbaren Umgehungslösung erfolgen. 

 

11.3 Der Kunde wird viadee über Funktionsstörungen der SaaS-Lösung unverzüglich in Kenntnis setzen und alle verfügbaren Informationen bereit-stellen, um viadee im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen zu ermöglichen, die Funktionsstörung zu beseitigen. Hierzu zählt insbesondere eine Beschreibung des Fehlers in reproduzierbarer Form. Darüber hinaus wird der Kunde viadee bei der eigentlichen Fehlerbehebung in einem angemessenen Umfang unterstützen, etwa durch Durchführung von Tests.  Unterlässt der Kunde eine entsprechende Benachrichtigung über Funktionsstörungen oder eine entsprechende Mitwirkung und führt dieses Unterlassen zu weitergehenden Schäden oder Funktionsstörungen, ist viadee für diese Folgeschäden nicht verantwortlich.

 

11.4 Für die Fehlerbehebung gelten folgende Reaktionszeiten:

Die Reaktionszeiten laufen ausschließlich innerhalb der Support-Zeiten ab. Die Reaktionszeit beginnt zu laufen, sobald der Kunde eine ordnungsgemä-ße Fehlermeldung über die in Ziff. 11.2 genannten Kommunikationswege gestellt hat. Die Reaktionszeit gilt als eingehalten, wenn viadee innerhalb des angegebenen Zeitraums ein Ticket erstellt und den Kunden über die Ticketerstellung informiert hat.

 

11.5 Die Klassifizierung der in Ziff. 11.4 genannten Priorität von Supportfällen erfolgt einvernehmlich zwischen den Parteien anhand der nachfolgenden Kriterien, wobei viadee im Falle divergierender Ansichten zwischen den Parteien das Letztentscheidungsrecht zusteht:

11.6 Pflege- und Supportleistungen sind von der im Nutzungsvertrag vereinbarten Vergütung abgedeckt.

12. Verfügbarkeit der SaaS-Lösung


12.1 Der Anspruch auf Nutzung der SaaS-Lösung besteht nur im Rahmen des bewährten Stands der Technik. 


12.2 Viadee gewährleistet, dass die SaaS-Lösung im Monatsdurchschnitt zu mindestens 99,5% verfügbar sein wird. Hiervon ausgenommen sind Downtimes, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von viadee liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) sowie Wartungsarbeiten in dem in Ziff. 12.4 niedergelegten Umfang. Die SaaS-Lösung gilt als verfügbar, wenn Named User mit der SaaS-Lösung Arbeitsplätze buchen können und die Zeit zwischen einzelnen Verarbeitungsschritten im Durchschnitt weniger als zehn Sekunden beträgt.


12.3 Aufgrund der Durchführung von Wartungsarbeiten kann es vorkommen, dass einzelne Funktionen der SaaS-Lösung kurzzeitig nicht zur Verfü-gung stehen. viadee berücksichtigt bei der Durchführung von Wartungsarbeiten die berechtigten Interessen des Kunden, insbesondere durch die bevor-zugte Durchführung geplanter Wartungsarbeiten in typischerweise benutzerarmen Zeiten und durch rechtzeitige Vorabinformation des Kunden bei ab-sehbar längeren Ausfallzeiten. Bei kritischen und/oder sicherheitsrelevanten Änderungen behält sich viadee vor, die Bereitstellung von Bugfixes, Pat-ches, Updates, etc. auch kurzfristig und/oder ohne Vorankündigung durchzuführen. Der Kunde hat allerdings keinen Anspruch auf Durchführung der Bereitstellung in von ihm bestimmten Zeiten.


12.4 Bei der Berechnung der tatsächlich erreichten Verfügbarkeit können aufgrund von Wartungsarbeiten verursachte Downtimes maximal in einem Umfang von monatlich fünf Stunden unberücksichtigt bleiben.

13. Erstattung bei Verfehlen der Service Level


13.1 viadee wird die Einhaltung der in Ziff. 11.4 und 12.2 definierten Service Level fortlaufend überprüfen und den Kunden hierüber auf Anfrage informieren.
13.2 Sofern viadee eine oder mehrere der in Ziff. 11.4 definierte(n) Reaktionszeit(en) schuldhaft verletzt, ist der Kunde berechtigt, die für den jeweili-gen Monat (bei einer Jahresvergütung ggf. anteilig) zu zahlende monatliche Vergütung (Fixvergütung und variable Vergütung) abhängig von der Ge-samtdauer der Überschreitung(en) der Reaktionszeit(en) nach Maßgabe der nachfolgenden Tabelle zu mindern:

13.3 Sofern viadee die in Ziff. 12.2 definierte Verfügbarkeit schuldhaft verletzt, ist der Kunde berechtigt, die für den jeweiligen (bei einer Jahresvergü-tung ggf. anteilig) Monat zu zahlende monatliche Vergütung (Fixvergütung und variable Vergütung) abhängig von der Höhe der Unterschreitung um 5% je (angefangenem) 1%-Punkt Unterschreitung zu mindern.

 

13.4 Mehrere Minderungsbeträge sind zu addieren, wobei sich der maximale Minderungsbetrag auf 100% der im jeweiligen (bei einer Jahresvergütung ggf. anteilig) Monat zu zahlenden Vergütung (Fixvergütung und variable Vergütung) beläuft. viadee ist berechtigt, einen etwaig zu erstattenden Betrag mit der von dem Kunden zu zahlenden Vergütung für folgende Abrechnungszeiträume zu verrechnen oder dem Kunden anzubieten, einen über den Atlassian Marketplace einzulösenden Rabattcode für die Nutzung der SaaS-Lösung in weiteren Abrechnungszeiträumen zu nutzen. Eine über die in dieser Ziff. 13 hinausgehende Haftung von viadee für Verstöße gegen die vertraglich vereinbarten Service Level ist ausgeschlossen.

14. Zusätzliche Leistungen


14.1 Sofern in einem etwaig geschlossenen Zusatzvertrag nicht anderweitig vereinbart, werden vereinbarte zusätzliche Leistungen auf Grundlage des Dienstvertragsrechts erbracht und aufwandsbasiert nach Erbringung der Leistung (i.d.R. monatlich) abgerechnet. Der Kunde erstattet viadee nach vor-heriger Genehmigung zudem auch im Zusammenhang mit den Dienstleistungen angefallene Nebenkosten, wie z.B. Spesen, Fahrt- und Übernachtungs-kosten.

 

14.2 Soweit nicht explizit schriftlich anderweitig vereinbart, räumt viadee dem Kunden an den Ergebnissen der unter dieser Ziff. 14 erbrachten zusätz-lichen Leistungen lediglich ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die Laufzeit des Nutzungsvertrags be-schränktes Recht ein, die entwickelten Ergebnisse für die im Nutzungsvertrag vorgesehenen Zwecke und in dem dort niedergelegten Umfang zu verwenden.


14.3 Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen können für zusätzliche Leistungen auch spezielle Bedingungen vereinbart werden.

15. Haftungsbeschränkung


15.1 viadee haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, soweit viadee, seinen gesetzlichen Vertretern, leiten-den Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflich-ten haftet viadee für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, wobei der Begriff der „wesentlichen Vertragspflichten“ solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er-möglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. 
15.2 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von viadee, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von viadee der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.


15.3  In den Fällen der Ziff. 15.2 ist die Haftung von viadee für alle Schadensfälle, die innerhalb eines Vertragsjahres entstehen, auf 100% der von dem Kunden innerhalb desselben Vertragsjahres zu zahlenden Vergütung beschränkt.


15.4 Eine weitergehende Haftung von viadee ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung von viadee ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von viadee.


15.5 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch viadee und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

16. Geheimhaltung


16.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art, die ihnen bei der Durchführung des Nutzungsvertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Geheim-haltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder wenn die andere Partei der Offenlegung zugestimmt hat. 


16.2 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Der Begriff vertrauliche Informationen umfasst nicht solche Informationen, die (i) gemeinfrei bzw. allgemein zugänglich sind oder werden (es sei denn, aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die informierte Partei oder einem ihrer Repräsentanten); (ii) sich bereits rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht in dem Besitz der informierten Partei befunden hatten, bevor sie sie von der informierenden Partei erhalten hat; oder (iii) von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offenzulegen.

16.3 Das Vorliegen einer der vorstehenden Ausnahmen hat diejenige Partei zu beweisen, die sich hierauf beruft. Ist eine Partei verpflichtet, einer öf-fentlichen Stelle vertrauliche Informationen der anderen Partei im vorgenannten Sinne zugänglich zu machen, so ist sie hierzu berechtigt; die andere Partei ist unverzüglich und möglichst noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.


16.4 Die Rechte und Pflichten dieser Ziff. 16 bestehen auch für zwei Jahre nach Beendigung dieses Vertrags fort.

17. Referenzwerbung


17.1 viadee ist berechtigt, den Kunden im Zusammenhang mit ihrem jeweiligen Leistungsangebot als Referenzpartner zu nennen. 

 

17.2 Für die im Nutzungsvertrag vereinbarte Vertragslaufzeit räumt der Kunde viadee zu diesem Zweck ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht ein, das Logo oder sonstige Unternehmenskennzeichen des Kunden in einer marktüblichen und an-gemessenen Art und Weise zu nutzen.

 

17.3 Der Kunde kann die Befugnisse von viadee zur Referenzwerbung gemäß dieser Ziff. 17 jederzeit per E-Mail widerrufen.

18. Nutzung von Daten, Datenschutz


18.1 viadee ist berechtigt, von dem Kunden bereitgestellte Daten in anonymisierter und ggf. aggregierter Form für eigene Zwecke, insbesondere zur Fortentwicklung und Verbesserung des eigenen Leistungsangebots und zur Entwicklung und Vermarktung neuer Tools selbst oder durch beauftragte Dritte zu nutzen und zu verarbeiten.

 

18.2 Der Kunde wird vor der Einstellung personenbezogener Daten in die SaaS-Lösung die von viadee zu diesem Zweck über https://www.buuky.app/avv bereitgestellte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abschließen.

18.3 Der Kunde stellt auch im Übrigen sicher (soweit es ihm möglich ist), dass die vertragsgegenständliche Datenverarbeitung zulässig ist, und wird ggf. erforderliche Einwilligungen der Named User und anderer betroffener Personen (z.B. von Mitarbeitern) auf eigene Initiative und Verantwortung einho-len und viadee deren ordnungsgemäße Einholung auf Verlangen nachweisen.

19. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand


19.1 Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser Nutzungsbedingungen unterliegt in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundes-republik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.


19.2 Für alle Ansprüche aus und aufgrund der Nutzung der SaaS-Lösung vereinbaren die Parteien Münster als Erfüllungsort und ausschließlichen Gerichtsstand.

20. Änderungen


20.1 viadee kann dem Kunden jederzeit Änderungen dieser Nutzungsbedingungen oder sonstiger Bestandteile des Nutzungsvertrags anbieten. In ei-nem solchen Fall wird viadee den Kunden über die vorgeschlagenen Änderungen mindestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des In-krafttretens in Textform (z.B. per E-Mail) informieren. Die dem Kunden angebotenen Änderungen treten nur in Kraft, wenn er diesen wie folgt zu-stimmt:

 

20.1.1 Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, bittet viadee den Kunden um eine ausdrückliche Zustimmung zu dieser Änderung. Eine we-sentliche Änderung ist eine solche Änderung (insbesondere der Bestimmungen über Art und generellen Umfang der vereinbarten Leistungen oder über die Kündigung) zu Gunsten von viadee, die das bisher vereinbarte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich zum Nachteil des Kunden verschieben oder dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen würde. Eine Änderung aufgrund einer geänderten Gesetzeslage, eines rechtskräf-tigen Gerichtsurteils oder einer einstweiligen Verfügung stellt jedoch keine wesentliche Änderung dar.

 

20.1.2 Handelt es sich bei einer vorgeschlagenen Änderung nicht um eine wesentliche Änderung, gilt die Zustimmung des Kunden als erteilt, wenn der Kunde die Änderung vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens nicht ausdrücklich viadee gegenüber in Textform (z.B. per E-Mail) abgelehnt hat. Bei solchen Änderungen informiert viadee den Kunden in der Mitteilung, in der viadee die Änderungen vorschlägt, im Voraus über das Recht auf Ablehnung der Änderungen, die Frist hierfür und die Folgen der Versäumung dieser Frist.

 

20.2 viadee kann im Rahmen der Weiterentwicklung der SaaS-Lösung Funktionalitäten und Leistungen auch einschränken, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Grund, erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Kunden verschoben wird, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein solcher Grund liegt vor, wenn die Anpassung notwendig ist, um die Leistungen an den Stand der Technik, Entwicklungen im Bereich der IT-Sicherheit, Entwicklungen rechtlicher und/oder aufsichtsbehördlicher An-forderungen insbesondere in Bereichen Datenschutz, Telekommunikation und Verbraucherschutz sowie Marktentwicklungen anzupassen. Zu letzte-rem gehört insbesondere auch ein geändertes Nutzungsverhalten sowie Erwartungen der Nutzer an vergleichbare Lösungen.

 

20.3 Bei Abschluss eines Standalone-Nutzungsvertrags ist viadee mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 60 Tagen berechtigt, einmal jährlich gegenüber dem Kunden eine Anpassung der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Anpassung bemisst sich nach der Entwicklung des seit Vertrags-schluss oder der letzten vorangegangenen Preisanpassung, wobei als Basis der von dem Statistischen Bundesamt ausgewiesene Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen in Deutschland (Index WZ08-620) heranzuziehen ist. Der Kunde ist berechtigt, der Erhöhung innerhalb von einem Monat nach Empfang des Anpassungsverlangens zu widersprechen; in diesem Fall ist viadee allerdings berechtigt, den Nutzungsvertrag innerhalb einer weiteren Frist von einem Monat nach Empfang des Widerspruchs des Kunden außerordentlich zu kündigen. Sollte der Index WZ08-620 seit Vertragsschluss oder der letzten vorangegangenen Preisänderung nicht angestiegen, sondern gesunken sein, gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend; der Kunde kann dann eine entsprechende Reduzierung der vereinbarten Vergütung verlangen. 

 

20.4 Im Falle des Abschlusses eines Atlassian Marketplace-Nutzungsvertrags können Preisanpassungen entsprechend etwaiger zwischen Atlassian und dem Kunden getroffener Vereinbarungen über die Anpassung von Preisen nach Maßgabe der Standardformeln und -richtlinien von Atlassian er-folgen. Darüber hinaus ist viadee berechtigt, Preise nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziff. 20.3 anzupassen (wobei in diesem Fall etwaig von Atlas-sian vorgenommene Anpassungen anzurechnen sind). 

 

20.5 Zur Klarstellung: Soweit zwischen den Parteien nicht explizit abweichend schriftlich (elektronische Form genügt nicht) vereinbart, gelten diese Nutzungsbedingungen auch für jede angepasste Version der SaaS-Lösung.

21. Sonstiges


21.1 Zum Zwecke der Vertragserfüllung kann sich viadee anderer Dienstleister und mit viadee verbundener Unternehmen bedienen. Sofern dies die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft, gilt die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung vorrangig.

 

21.2 Der Nutzungsvertrag und diese Nutzungsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung und Absprache der Parteien hinsichtlich des Vertragsge-genstands dar und ersetzen alle mündlichen oder schriftlichen zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstands getroffenen Vereinbarungen oder Absprachen.

 

 

21.3 Bei etwaigen Widersprüchen oder Regelungslücken gehen die Bestimmungen des Nutzungsvertrags diesen Nutzungsbedingungen vor. 

 

21.4 Änderungen oder Ergänzungen des Nutzungsvertrags oder dieser Nutzungsbedingungen – inklusive dieser Schriftformklausel – und ihrer Anlagen bedürfen vorbehaltlich der in Ziff. 20 vorgesehenen Verfahrens zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

 

21.5 Mitteilungen können, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, ebenfalls in Textform erfolgen und per E-Mail an die von den Par-teien zu diesem Zweck zu benennenden E-Mail-Adressen übermittelt werden. Mündliche und telefonische Übermittlung sind hingegen nicht ausreichend.

21.6 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Regelungen dieser Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Bedingungen unberührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass diese Bedingungen eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten. Die Parteien wer-den die unwirksame oder undurchführbare Regelung mit der gesetzlich zulässigen und durchführbaren Regelung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Sollten diese Bedingungen unvollständig sein, werden die Parteien eine Vereinbarung mit dem Inhalt treffen, auf den sie sich im Sinne dieser Bedingungen geeinigt hätten, wenn die Regelungslücke bei Vertragsschluss bekannt gewesen wäre.

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